Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 ist die Gestalttherapie in Deutschland (anders als in der Schweiz oder in Österreich) leider keine Leistung der gesetzliche Krankenkassen mehr.
Eine Abrechnung mit Privatkassen ist nach individueller Klärung möglich.
Für Fragen bezüglich der Antragstellung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.
Inzwischen sehen viele Klienten dies als Vorteil:
In einem Erstgespräch können Sie Ihre Situation schildern, lernen mich und meine Arbeitsweise kennen und können Fragen zum weiteren Vorgehen klären.
Die therapeutischen Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel 1x wöchentlich statt. Die Länge einer Therapie kann sehr unterschiedlich sein. Manchmal reichen 10 Sitzungen, um - fokussiert auf ein Thema - zentrale Aspekte herauszuarbeiten. Umfassende Veränderungsprozesse brauchen aber meist eine längerfristige Begleitung.